Es darf wieder gesportelt werden

An alle Sportfreunde.. Ja, es darf gesportelt werden. Aber mit Vorsichtig!

Denkt bitte an die ausschlaggebenden Inzidenzwerte.

Aktueller Stand vom 05.05.2021

Wichtig! Bitte lest euch alles gut durch und haltet euch auch weiterhin an die bekannten Hygieneschutzmaßnahmen.

Welcher Sport ist erlaubt?
  • Die folgende Grafik zeigt die Möglichkeiten im Bereich des Sportbetriebs. Dabei ist der Betrieb und
    die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten aktuell nur
    unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig. Eine anderweitige Nutzung der
    Sportstätten (z. B. für Grillabende, etc.) ist derzeit nicht gestattet.
  • In Landkreisen/kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer haushaltsfremden
    Person erlaubt!
  • In Landkreisen/kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 ist nur die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahre können unter freiem Himmel kontaktfrei in Gruppen von höchstens fünf Kindern Sport ausüben. Die Anleitungsperson muss hierbei ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen Tests (PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests) nachweisen können!

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport

Veröffentlichung BayMBI. 2021 NR.309 vom 20.05.2021 baymbl-2021-359 Rahmenkonzept sport 2005-2021

Weitere Informationen vom BLSV https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/05/Handlungsempfehlungen-1.pdf

Wo finde ich die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung?

Die 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche bis einschl. 06.06.2021 verlängert
wird, findet ihr unter folgendem Link:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12

Alle aktuellen gemeindlichen Schutzmaßnahmen findet ihr hier