Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen Stand 26.05.2022 im Überblick*

Aktueller Sportbetrieb

Wo finde ich die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung?
Die aktuelle 16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 25.06.2022 gültig.
Diese ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16

Welcher Sport ist aktuell erlaubt?
Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen
Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten
hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbädern. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!
Bei individuellen Fragen zum Vereinsbetrieb empfiehlt es sich, an die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde heranzutreten. Diese kann bei Bedarf insbesondere auch die Gegebenheiten vor Ort in gebotener Weise berücksichtigen.

An wen kann ich mich bei Fragen zu meiner Sportart wenden?
Bei Fragen zu einzelnen Sportarten wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Sportfachverband. Je nach Sportart kann es zu unterschiedlichen Regelungen kommen. Die Kontaktdaten der
Sportfachverbände finden Sie unter folgendem Link: https://www.blsv.de/startseite/ueberuns/sportfachverbaende/

Allgemeine Verhaltensempfehlungen aus der 16. BayIfSMV
Verhaltensempfehlungen aus der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es
Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:
• Gebot von 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
• Ausreichende Handhygiene
• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
• Ausreichende Belüftung in Innenräumen
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in
Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.

Ergänzende Hygiene- und Sicherheitshinweise für den Sport
Gibt es eine Übersicht mit allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln für den Sport?
Ja, der DOSB hat ein umfassendes Dokument mit allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln
erstellt, welches Sie unter https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/Broschuere_DINA4_Hygienestandards_20201022_Ansicht.pdf finden.
Diese sind stets mit den gültigen Verordnungen in Bayern sowie der jeweiligen Landkreise / kreisfreien Städte in Einklang zu bringen.

Hygieneschutzkonzepte
Wo finde ich das aktuelle Rahmenkonzept Sport?
Nach neuesten Informationen vom bayerischen Innenministerium wurde das „Rahmenkonzept
Sport“ aufgehoben.
Allgemeine Hinweise zu den Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einschließlich geeigneter Hygiene- und Schutzmaßnahmen können weiterhin über den Link
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen abgerufen werden.
Die 16. BayIfSMV beinhaltet die Empfehlung für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, Hygienekonzepte zu erstellen.