Sehr geehrte Damen und Herren, hier erhalten Sie die Schutz- und Hygienekonzepte der Gemeinde Poing.
Allgemeine Informationen: Die allgemeinen Informationen der Gemeinde Poing und des LRA Ebersberg werden noch überarbeitet. Stand 26.05.2022
Hygienekonzept für gemeindliche Liegenschaften
Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
um den aktuellen Regelungen Rechnung zu tragen und Euch entsprechend der geltenden Rahmenbedingungen größtmögliche Freiheit zu bieten, wurden die Hygienekonzepte der Gemeinde Poing überarbeitet. Künftig gibt es nur noch ein Hygienekonzept für alle gemeindlichen Liegenschaften.
Grundlage des neuen Hygienekonzeptes ist, dass der jeweilige Nutzer der Liegenschaft eigenständig ein spezifisch auf die Nutzung angepasstes Hygienekonzept zu erstellen hat. Hierbei sind die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Regelungen der lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die entsprechenden Rahmenhygienekonzepte der Bayerischen Staatsregierung zu beachten. Für die Einhaltung der Regelungen ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
weiter unter folgendem Link Schutz- und Hygienekonzept für die Liegenschaften der Gemeinde Poing
Hygienekonzept des LRA EBE für die Realschulturnhalle
unter folgenden Links:
Realschule Poing 210708_Schutz- und Hygienek. Stand 08.07.2021 / 210910_1. Nachtrag zum Hygienek._RSH_Stand 10.09.2021 / 211027_2. Nachtrag zum Hygienek. _RSH_Stand 28.10.2021 / 211125_RSH_3.Nachtrag Stand 25.11.21 / 21-11-23 15. BayIfSMV
Für Unklarheiten oder Fragen zu den aktuellen Regelungen steht Euch das Landratsamt telefonisch Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 08092/823-685 zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Den aktuellen Stand zum Sportbetrieb findet Ihr hier https://dev.tsv-poing.eu/2021/04/16/tsv-poing-sport-aktuell-stand-26-05-2022/
Wir möchten Euch abschließend nochmals darauf hinweisen, dass der jeweilige Nutzer für die Einhaltung und Umsetzung aller Vorgaben verantwortlich ist.
Für etwaige Verstöße gegen die aktuell gültigen Regelungen haftet sowohl gegenüber der Gemeinde Poing wie auch gegenüber Dritten ausschließlich der Nutzer.
Die Schutzmaßnahmen passen sich immer wieder den gesetzlichen Bestimmungen an, werden regelmäßig aktualisiert und müssen zwingend bei der Nutzung der jeweiligen Liegenschaften (wenn freigegeben) eingehalten werden.
Eventuelle Sperrungen der gemeindlichen Liegenschaften, wegen der sich ständig ändernden Situation, finden sie hier „Sperrungen der Sportstätten“.